Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaber:
Oliver Walter

1. Alle Preise in Preislisten und sonstigen Angeboten verstehen sich in Euro zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Die uns erteilten Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Wird die Ware ohne schriftliche Auftragsbestätigung ausgeliefert, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.

3. Lieferung
3.1 Ab einem Netto-Warenwert von 250,00 EUR übernehmen wir die Transportkosten (Normalversand BRD). Mehrkosten für Nachnahmelieferungen und besondere Versandwünsche gehen grundsätzlich zu Lasten des Empfängers.
3.2 In Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Bei schuldhafter Überschreitung eines angegebenen Liefertermins ist der Auftraggeber (im Folgenden AG genannt), nach Setzung einer Nachfrist von drei Wochen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem AG nicht zu.
3.3 Teillieferungen sind zulässig. Falls nicht anders angegeben, gilt der Tag der Rechnungsausstellung als Liefertermin.
3.4 Ereignisse höherer Gewalt, ob bei uns oder unserem Lieferanten, verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Ereignisses einschließlich dessen Folgen. Beträgt die Dauer mehr als einen Monat, so können wir vom Vertrag entschädigungslos zurücktreten. Als höhere Gewalt gelten u. a. behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und alle sonstigen Vorkommnisse.
3.5 Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl und unseren Konditionen ab Herstellerwerk oder ab unserem Lager. Der Käufer trägt die Gefahr der Versendung.
3.6 Bei gewünschter Lieferung über einen Spediteur oder Express-Versand, werden die aktuell geltenden Lieferpreise aufgeschlagen, auch hier können wir keine Garantie einer pünktlichen Zustellung übernehmen.

4. Die Beratung durch unsere Mitarbeiter sowie an Hand unserer Preislisten und Technischer Mitteilungen erfolgt nach bestem Wissen. Sie begründen jedoch keinen Schadensersatzanspruch. Bestimmte Eigenschaften einer Ware werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt worden sind.
Der AG ist verpflichtet, in jedem Fall vor der Verarbeitung Versuche zu unternehmen, um die Richtigkeit des Farbtons und die Eignung der Produkte für den speziellen Einsatzzweck zu prüfen.

5. Mängelrügen
5.1 Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort durch den AG auf etwaige Mängel zu untersuchen. Eine Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und innerhalb von 5 Kalendertagen nach dem Eintreffen der Ware am Bestimmungsort beim Verkäufer eingegangen sein. Nach Ablauf der 5 Tage-Frist gilt die Ware als ordnungsgemäß angenommen. Der AG ist verpflichtet, seine Beanstandungen ausreichend zu begründen und Beweismittel, bzw. die reklamierte Ware vorzulegen. Geringfügige Abweichungen zwischen bestellter und gelieferter Ware, insbesondere hinsichtlich Format, Farbe und Qualität, berechtigen nicht zu Mängelrügen.
Farbtoleranzen +/- 10% sind aus produktionstechnischen Gründen leider nicht auszuschließen und sind zulässig. Bedruckte Waren (wie z.B. Textilien, Kugelschreiber, Feuerzeuge, Fahnen, Visitenkarten, Folien, Briefpapiere usw.) sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sie sind berechtigt, vor der Auftragserteilung Muster, Probedrucke oder Korrekturvorschläge auf Anfrage einzusehen. Nach der Auftragsfreigabe haften ausschließlich Sie für die Richtigkeit. Bei von Ihnen mitgelieferten Bildern oder Grafiken, sind Sie vor der Auftragsfreigabe selbst verantwortlich zu überprüfen, ob diese Vorlagen unter Umständen gesetzlich geschützt sind und unter Umständen einem Copyright Gesetz unterliegt. Für etwaige Schäden kann uns der AG nicht verantwortlich machen. Produktionsverzögerungen durch von Ihnen bestellten Proof-/Druckmuster können auftreten und sind zulässig. Falls Sie Daten zur Produktion stellen, sind Sie oder Ihr der Grafiker allein verantwortlich, Ihnen die Daten so zu erstellen, dass evtl. Beschnitt- und Farbangaben, Endmaße oder Grafiken zum Druck komplett richtig angelegt worden sind.
5.2 Bei berechtigter, form- und fristgerechter Mängelrüge durch den EG sind wir nur zur Nachbesserung verpflichtet. Die Nachbesserung erfolgt nach unserer Wahl durch Ausbesserung oder Neulieferung. Zur Nachbesserung hat uns der AG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit. Weitergehende Ansprüche auf Rücktritt, Wandlung, Minderung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens oder Gewinnentganges sind ausgeschlossen. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der AG nach seiner Wahl nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
5.3 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die Mängel zurückzuführen sind auf
– ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
– Pflege- und Waschfehler (bei Textilien),
– fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den AG oder Dritte,
– natürliche Abnutzung, bei Spannplanen im Bereich der Spanner, Gummilippen, Befestigungshaken und Aufrollsysteme
– fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere übermäßige Beanspruchung),
– Austauschwerkstoffe und chemische, elektrotechnische oder sonstige Fremdeinflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
– Für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere der Konturmarkierungen an Fahrzeugen, entstehen können übernehmen wir keine Haftung. Es Obliegt in der Verantwortung des AG sich über die Kennzeichnungsbestimmungen im jeweiligen Bundesland und TÜV selbst zu informieren. Doch hierbei ist die Garantie
auf die Klebekraft, Haltbarkeit und die evtl. Beschädigung am Lack des jeweiligen Fahrzeuges nicht in der Gewährleistungsregelung inbegriffen.
– Eine Montage der Folien durch den AG
-den Einsatz von Restposten, Reduzierter- oder B-Ware.
5.4 Die Kosten einer ungerechtfertigten Mängelrüge trägt der AG.
5.5 Vorstehende Haftungsfreizeichen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

6. Für Geräte und Software gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Eine Garantie für die gelieferten Verbrauchsmaterialien können wir nicht übernehmen, da wir keinen Einfluss auf sachgemäße Verarbeitung haben. Wir haften nicht für evtl. Schäden, die durch den Gebrauch von uns gelieferter Materialien an Geräten, (wie z.B. Schneideplottern, Druckern, etc.) oder an Untergründen (Textilien, Lacken, etc.) entstehen! Der Käufer ist verpflichtet zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den von ihm vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur Tilgung aller für uns gegen den AG entstandenen und noch entstehenden Zahlungsansprüche, einschließlich Nebenansprüche, unser Eigentum.
7.2 Der AG ist nicht berechtigt, bis zum Erlöschen unseres Eigentumsvorbehalts die Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder in anderer Weise darüber zu verfügen. Über sein Anwartschaftsrecht aus einem Vorbehaltskauf darf der AG nur ohne Besitzübertragung verfügen.
7.3 Bis zum Erlöschen unseres Eigentumsvorbehalts finden auf die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem AG die Vorschriften über die Verwahrung mit der Maßgabe Anwendung, dass die Verwahrung unentgeltlich erfolgt, der AG aber zur Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet ist.
7.4 Bei Eingriff Dritter in den Kaufgegenstand (Pfändungen) hat der AG uns sofort Mitteilungen zu machen. Er hat auf seine Kosten unverzüglich notwendige Maßnahmen zur Erhaltung unseres Eigentums zu treffen.
7.5 Der AG ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Für diesen Fall tritt uns der AG schon jetzt seine Zahlungsansprüche gegen seinen Abnehmer in der Form ab, dass wir berechtigt sind, an seiner Stelle von seinem Abnehmer Zahlung in Höhe des Brutto-Verkaufspreises wahlweise an ihn oder an uns zu verlangen.
7.6 Umfasst die Lieferung des AG neben der von uns gelieferten Ware Lieferungen von Dritten, erstreckt sich die v. g. Abtretung des AG auf den Bruttoverkaufspreis des AG für den auf uns entfallenen Anteil. Wir sind in diesem Fall berechtigt, unseren Anteil am Gesamtrechnungsbetrag geltend zu machen.
7.7 Befindet sich der AG in Zahlungsverzug und lassen Höhe oder Dauer des Verzugs oder andere Umstände diese Forderungen gegen den AG als gefährdet erscheinen, sind wir ausnahmsweise berechtigt, vom AG Bezeichnung seines Kunden, seiner Rechnung und seines Rechnungsbeitrages zu fordern. 7.8 Gerät der AG mit einer fälligen Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug oder gerät er in offenkundige Zahlungsschwierigkeiten, ermächtigt uns der AG für diesen Fall schon jetzt, unsere zu diesem Zeitpunkt noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware aus dem Besitz des AG oder eines Dritten zu seinen Lasten zurückzuholen.

8. Zahlungsbedingungen für Kunden aus Deutschland
8.1 Die Zahlung für Geräte und Software erfolgt entweder per Vorkasse oder Nachnahme.
8.2 Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen für Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen innerhalb von 21 Tagen, gerechnet vom Rechnungsdatum an, ohne Abzug auf unser Konto einzuzahlen.
Bei Zahlung ab 50€ innerhalb von 7 Tagen wird 2,0% Skonto gewährt. Skonto wird nur gewährt, wenn keine anderen fälligen Rechnungen unbeglichen sind. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
8.3 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins tritt Verzug ohne Mahnung ein. Zahlungsverzug erlaubt uns, ab Fälligkeit der Rechnung, Verzugszinsen in Höhe der Bankdebitzinsen zu fordern.
8.4 Wird eine Lastschrift seitens der Bank des Käufers oder auf Grund eines Widerspruchs ohne triftigen Grund nicht ausgeführt, tritt unverzüglich Verzug ein. Walter Beschriftungen behält sich vor, die offene Forderung ohne weitere Nachricht an ein Inkassounternehmen zum Einzug zu übergeben.
8.5 Für jede erforderlich werdende Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 EUR berechnet, die vom Schuldner gemäß § 286 BGB zu ersetzen sind.
8.6 Bei Schlechtzahlern oder Kunden mit unzureichender Bonität behalten wir uns vor, Lieferungen nur per Nachnahme ohne Abzug zuzüglich Nachnahmekosten in Höhe von netto 7,95 EUR/Paket auszuführen.
8.7 Für Kunden aus Österreich, Dänemark, Frankreich und den Benelux-Staaten gelten besondere Zahlungsbedingungen, die bei uns direkt anzufragen sind.

9. Sonstiges
9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechnungsbeziehungen zwischen uns und dem AG gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Rücksendungen werden ohne Absprache nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen, nicht mehr verkaufsfähige Ware oder Ware, die nicht zu unserem Standard-Lieferprogramm gehört sowie Software sind von der Rücknahme generell ausgeschlossen. Rücksendungen sind für uns auf jeden Fall kostenfrei.
9.3 Wir sind berechtigt, im Rahmen von geschäftlichen Beziehungen, personenbezogene Daten des AG gleich ob diese vom AG selbst oder Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
9.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch Gesetz, gesetzliche Verordnung oder gerichtliche Entscheidung für unwirksam erklärt werden, behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
An die Stelle der unwirksamen Geschäftsbedingungen tritt dann diejenige Bestimmung, die in ihrer Zweckrichtung und Ausgestaltung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und zulässig ist, in Kraft.
9.5 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im vertraglichen Einzelfall bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung,
9.6 Unsere bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben für auf deren Grundlage bereits abgeschlossene Geschäfte gültig, soweit dies zulässig ist.
9.7 Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten, Preise freibleibend!
9.8 Alle die von uns erstellten Daten, Fotos, Grafiken und Entwürfe sind Eigentum der Fa. Walter Werbung und dürfen ohne schriftliche Genehmigung durch uns, keinem Dritten (auch Auszugsweise) zur Verfügung gestellt werden. Zuwiderhandlungen werden Zivil- und Strafrechtlich verfolgt. Falls Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind oder als Zwischenhändler fungieren, ist jegliche Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verteilung oder sonstige in diesem Zusammenhang stehende Handlung untersagt und unter Umständen ungesetzlich (§15 ff Urheberrechtsgesetz vom September 1965). Für dadurch entstandene Ausfälle oder Schäden können Sie haftbar gemacht werden.
9.9 Datensätze sind kein Bestandteil der gelieferten Ware und bleiben bis zur gesonderten Zahlung durch den AG Eigentum der Firma Walter Werbung – einfach scharfe Werbung.
Sollten von dem AG Änderungen in Datensatz und Auftrag gegeben werden, behalten wir uns vor, den zeitlichen Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen, ausgenommen sind hierbei der erste Entwurf, bzw. die erste Korrektur bei Auftragsfreigabe.
9.9.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Druckerzeugnisse, die direkte Werbetechnik betreffend, mit namenhaften Partnern realisiert werden und wir in diesem Zweig ausschließlich als Händler in Erscheinung treten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Arnsberg/Westf.

11. Sonderpreisvereinbarungen können jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

12. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Listen ihre Gültigkeit. Gerichtsstand, Arnsberg /Westf
Copyright/ Stand 12/2022

Zusatzinformationen: Wasch- und Pflegehinweise für Digital bedruckte Banner, Fahnen und LKW Planen